Pendlerpauschale 2026 für Radfahrer — was du wirklich absetzen kannst
Februar, Steuererklärung. Markus sitzt mit einem Stapel Belege und einer leeren Excel-Tabelle am Küchentisch und fragt sich, ob er als Radpendler überhaupt etwas absetzen darf — schließlich hat er ja kein Benzin getankt. Die Antwort lautet: ja, und zwar dieselbe Entfernungspauschale wie alle anderen. Die sogenannte Pendlerpauschale ist nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ausdrücklich verkehrsmittelunabhängig. Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, kann nach aktuellem Stand für die ersten 20 Entfernungskilometer 0,30 € pro Tag und Kilometer ansetzen, ab dem 21. Kilometer 0,38 € — pauschal, ohne Belege, unabhängig davon, ob das Fahrrad, der ÖPNV oder das Auto genutzt wurde. Dieser Artikel zeigt, was Radpendler:innen 2026 wirklich geltend machen können, wo die Fallen liegen und wann sich Dienstrad-Modelle ergänzend lohnen können.
Belegte Datenquellen: Umweltbundesamt · Destatis (Pendlerstatistik) · ZIV-Marktdaten
Wie funktioniert die Entfernungspauschale für Radfahrer 2026?
Die Entfernungspauschale — umgangssprachlich „Pendlerpauschale“ — ist im deutschen Einkommensteuerrecht eine Werbungskostenpauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie ist in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelt. Der Knackpunkt für Radfahrer steht in Satz 2 derselben Norm: die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Es ist steuerlich also egal, ob du mit dem Pkw, dem E-Bike, dem Lastenrad oder zu Fuß zur Arbeit kommst — der Betrag pro Entfernungskilometer ist derselbe.
Die aktuellen Sätze (Stand April 2026): Die durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 erhöhten Werte gelten weiterhin: 0,30 € für jeden der ersten 20 Entfernungskilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Diese Erhöhung war gesetzlich bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2026 befristet. Ob die erhöhte Fernpendlerpauschale danach verlängert oder dauerhaft entfristet wird, ist Gegenstand der politischen Debatte. Das Bundesministerium der Finanzen stellt die geltenden Beträge auf seiner Themenseite zur Verfügung.
Wie berechnet sich der Betrag? Maßgeblich ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — nicht Hin- und Rückweg, sondern eine Strecke pro Arbeitstag. Die Pauschale wird mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Büro multipliziert. Wer drei Tage pro Woche im Homeoffice ist, kann die Entfernungspauschale für diese Tage nicht ansetzen — dafür gibt es seit 2023 eine separate Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) von 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr.
Höchstbetrag 4.500 € — und seine Ausnahmen: Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG ist die Pauschale grundsätzlich auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt. Genau dieser Deckel wird oft für Radfahrer:innen relevant, denn er greift immer dann, wenn kein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen verwendet wird. Wer also rein mit dem Rad fährt, ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt — was bei realistischen Pendelwegen in der Regel ohnehin ausreicht. Wer den Pkw fährt, kann höhere Beträge ansetzen, sofern nachgewiesen.
Wichtig — der Unterschied zur Reisekostenpauschale: Die Entfernungspauschale ist nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Kilometerpauschale für Dienstreisen (0,30 € pro gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückweg). Wer dienstlich unterwegs ist — Termine, Außeneinsätze, wechselnde Baustellen — fällt unter das Reisekostenrecht und kann andere Beträge ansetzen. Die Entfernungspauschale gilt ausschließlich für die regelmäßigen Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diese Abgrenzung ist im Detail in § 9 EStG geregelt und wird im sogenannten Reisekostenrecht des BMF konkretisiert.
Wer zahlt am Ende was? Die Werbungskosten — und damit auch die Pendlerpauschale — mindern das zu versteuernde Einkommen. Sie wirken nicht 1:1 als Erstattung, sondern proportional zum persönlichen Steuersatz. Wer beispielsweise im Spitzensteuersatz liegt, hat eine höhere reale Entlastung pro Werbungskosten-Euro als jemand mit niedrigerem Einkommen. Auch das ist ein häufig missverstandener Punkt: „Ich kriege 2.000 € zurück“ stimmt selten — eher 30 bis 42 % davon, je nach individueller Situation.
Verkehrsmittel-unabhängig: Was die meisten nicht wissen
Hier liegt der wahrscheinlich größte Mythos rund um die Pendlerpauschale: viele Radpendler:innen glauben bis heute, sie dürften „nichts absetzen“, weil sie ja keine Spritkosten haben. Tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall — der Gesetzgeber hat die Pauschale 2001 bewusst verkehrsmittelunabhängig formuliert, unter anderem, um klimafreundliche Verkehrsmittel nicht zu benachteiligen. Auch der ADFC weist regelmäßig darauf hin, dass Radpendler:innen denselben steuerlichen Anspruch haben wie Auto-Pendler:innen.
Das bedeutet konkret: Wer mit dem Rad pendelt, hat im Vergleich zum Auto-Pendler oft den günstigeren Deal. Während die Werbungskosten beim Auto fast vollständig in Sprit, Versicherung, Wartung und Wertverlust verschwinden, bleibt bei Radpendler:innen ein Großteil der Pauschale als reale Steuerersparnis erhalten — die Wegekosten fürs Rad sind im Verhältnis sehr niedrig. Die Lohnsteuerhilfe-Verbände, etwa der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), betonen diesen Punkt seit Jahren in ihren Beratungsmaterialien.
Was bei Mischverkehr gilt: Wenn du an unterschiedlichen Tagen unterschiedliche Verkehrsmittel nutzt — etwa Rad bei trockenem Wetter, ÖPNV oder Auto bei Regen — kannst du die Pauschale weiterhin für jeden Arbeitstag ansetzen. Die Pauschale selbst bleibt gleich; das Verkehrsmittel spielt steuerlich keine Rolle. Anders sieht es nur aus, wenn du an einem einzigen Tag mehrere Verkehrsmittel kombinierst (siehe Abschnitt zur Multimodalität weiter unten).

Rechenbeispiele: Was bringt die Pauschale bei 5, 12 und 25 Kilometern?
Die Pauschale wird oft als „klein“ abgetan. Erst wenn man sie konkret durchrechnet, sieht man, dass sie bei längeren Pendelwegen einen spürbaren Effekt auf die Steuerlast hat. Wichtig: Die folgenden Zahlen sind Brutto-Werbungskosten, nicht direkte Erstattungen. Wie viel davon real als Steuerersparnis bei dir ankommt, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz und deinen sonstigen Werbungskosten ab.
| Pendelweg (einfach) | Arbeitstage | Berechnung | Werbungskosten / Jahr |
|---|---|---|---|
| 5 km | 220 Tage | 5 × 0,30 € × 220 | 330 € |
| 12 km | 220 Tage | 12 × 0,30 € × 220 | 792 € |
| 25 km | 220 Tage | (20 × 0,30 € + 5 × 0,38 €) × 220 | 1.738 € |
Was bedeutet das real? Bei einem Beispiel-Grenzsteuersatz von 30 % würde der Pendelweg von 25 Kilometern eine zusätzliche Steuerersparnis von rund 521 € im Jahr ergeben — vorausgesetzt, die Werbungskosten überschreiten den seit 2023 geltenden Pauschbetrag von 1.230 €. Liegen alle Werbungskosten unter diesem Betrag, wirkt sich die Entfernungspauschale steuerlich gar nicht aus, weil der Pauschbetrag automatisch berücksichtigt wird. Genau das ist bei kurzen Pendelwegen der Knackpunkt — und der Grund, warum sich die Eintragung in die Anlage N trotzdem lohnt: ohne deine Angabe weiß das Finanzamt nicht, ob du den Pauschbetrag überschreitest.
Konkrete Anwendung auf deinen individuellen Fall — Steuersatz, Werbungskostensumme, Anzahl Bürotage — gehört in eine Steuerberatung. Die Lohnsteuerhilfevereine bieten genau dafür kostengünstige Beratung im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG an.
Realistische Tagezahl statt Maximalwert: 220 Arbeitstage ist eine optimistische Annahme. Wer realistisch rechnet, zieht Krankheitstage, Urlaub und Brückentage ab — die meisten Vollzeitbeschäftigten in Deutschland kommen auf 210 bis 230 Bürotage pro Jahr. Bei Teilzeitkräften mit drei oder vier Wochenarbeitstagen liegt die Zahl entsprechend niedriger. Auch das gehört in die Plausibilitätsprüfung des Finanzamts: Wer 250 Bürotage angibt, bei 30 Tagen Urlaubsanspruch und üblichen Krankheitstagen, bekommt früher oder später Rückfragen.
Was ist mit dem 21. Kilometer wirklich anders? Die gestaffelte Pauschale wurde 2021 eingeführt, um Fernpendler zu entlasten. Die ersten 20 Kilometer bleiben bei 0,30 €, ab dem 21. Kilometer steigt der Satz auf 0,35 € (2021), 0,38 € (seit 2022). Das bedeutet konkret: Bei 30 km Pendelweg setzen sich die Werbungskosten zusammen aus 20 × 0,30 € + 10 × 0,38 € = 6,00 € + 3,80 € = 9,80 € pro Arbeitstag. Bei 220 Bürotagen sind das 2.156 € im Jahr. Dass die ersten 20 km nicht ebenfalls auf 0,38 € angehoben wurden, ist eine politische Entscheidung — die Befristung bis 2026 dient ausdrücklich der Möglichkeit, den Fernpendel-Effekt nach mehreren Jahren neu zu bewerten.
Dienstrad oder Pauschale — wann lohnt sich was?
Eine Frage taucht in jeder Pendler-Beratung auf: bringt das Dienstrad-Modell mehr als die Pendlerpauschale, oder ist es umgekehrt? Die ehrliche Antwort: beides funktioniert nach komplett unterschiedlichen Mechaniken — und das eine schließt das andere nicht aus. Wer noch nicht regelmäßig pendelt, profitiert ohnehin erst, wenn die Routine sitzt — der 30-Tage-Plan zum Radpendeln hilft beim systematischen Einstieg.
Pendlerpauschale: Werbungskosten, die deine Steuerbemessungsgrundlage senken. Du brauchst kein eigenes Rad dafür, keine Verträge, keine Sondervereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Sie wirkt direkt in der Einkommensteuererklärung.
Dienstrad / Gehaltsumwandlung: Beim sogenannten Dienstrad-Modell überlässt der Arbeitgeber das Rad zur privaten Nutzung, häufig über eine Gehaltsumwandlung. Der geldwerte Vorteil wird seit 2020 mit nur 0,25 % des Listenpreises pro Monat („Viertel-Regelung“) versteuert, sofern die Voraussetzungen nach BMF-Schreiben erfüllt sind. Wir haben den Mechanismus in unserem ausführlichen Dienstrad-Guide 2026 erklärt.
Beide Modelle parallel? Ja — das Dienstrad-Modell ändert nichts an der Pendlerpauschale. Du kannst weiterhin die Entfernungspauschale ansetzen, auch wenn du mit einem geleasten Dienstrad pendelst. Was du nicht zusätzlich absetzen kannst, sind die laufenden Kosten des Rades als zusätzliche Werbungskosten — die Pauschale deckt diese pauschal mit ab. Dienstrad-Verträge enthalten oft auch Servicepauschalen, Versicherung und Wartung; in diesem Fall ist die Bündelung steuerlich attraktiv, aber individuell unterschiedlich. Konkrete Berechnung gehört in eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Wann ein Dienstrad eher passt — wann eher nicht: Das Dienstrad-Modell rechnet sich vor allem dann, wenn ein höherwertiges Rad ohnehin angeschafft werden soll und der Arbeitgeber das Modell anbietet. Bei Listenpreisen unter 1.000 € relativiert sich der Steuervorteil oft, weil die Vertragsgebühren proportional ins Gewicht fallen. Auch der Restwert nach drei Jahren ist ein Faktor: Wer das Rad am Ende übernimmt, sollte den Übernahmepreis vorher genau prüfen. Bei reinen Pendelwegen unter 5 km mit einem einfachen Stadtrad ist der klassische Eigenkauf in vielen Fällen die einfachere Lösung.
Sozialversicherungsrechtlicher Aspekt: Bei der Gehaltsumwandlung wird der Lohn um die Leasingrate gemindert. Das wirkt sich nicht nur auf die Lohnsteuer aus, sondern auch auf die Beiträge zur Sozialversicherung — und damit auf spätere Ansprüche bei Rente und Arbeitslosengeld. Der Effekt ist im Einzelfall meist überschaubar, sollte aber zumindest erwähnt werden. Genau dafür sind Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberatungen die richtigen Anlaufstellen.

Multimodal: Pauschale bei Bahn und Rad in Kombination
Klassischer Fall in mittelgroßen Städten und Speckgürteln: 6 Kilometer mit dem Rad zum Bahnhof, 25 Kilometer mit der Bahn zur Arbeitsstadt, 1 Kilometer Fußweg zum Büro. Drei Verkehrsmittel an einem Tag. Was geht steuerlich?
Auch hier gilt: maßgeblich ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Pauschale wird einmal pro Arbeitstag angesetzt — unabhängig davon, wie viele Verkehrsmittel innerhalb dieser Strecke verwendet werden. Du addierst also nicht die einzelnen Streckenabschnitte mit unterschiedlichen Sätzen, sondern nimmst die Gesamtentfernung und wendest die gestaffelten Sätze (0,30 € / 0,38 €) auf die Gesamtdistanz an.
Wichtige Sonderregel beim ÖPNV: Wenn deine tatsächlichen ÖPNV-Kosten (Monats- oder Jahresticket, Deutschlandticket) im Jahr höher sind als die anteilig auf den ÖPNV-Abschnitt entfallende Pauschale, kannst du die tatsächlichen Kosten ansetzen. Diese Wahlmöglichkeit ist in § 9 Abs. 2 EStG geregelt. Genau hier lohnt sich oft eine vergleichende Berechnung — gerade bei pendelintensiven Konstellationen mit dem Deutschlandticket. Solche Fall-Konstellationen sind individuell zu bewerten; Lohnsteuerhilfevereine veröffentlichen regelmäßig Beispielrechnungen.
Das Rad fügt sich in dieses System gut ein: der Weg zum Bahnhof am Morgen ersetzt Auto-Kurzstrecken, das Rad steht überdacht am Bahnhof, und der eigentliche Pendelweg wird durch die Bahn klimafreundlicher. Steuerlich ist die Konstellation neutral — ob du das erste Stück mit dem Rad oder zu Fuß zurücklegst, ändert die Pauschale nicht.
Beispielrechnung Bike+Ride mit Deutschlandticket: Angenommen 32 km einfache Entfernung Wohnung–Tätigkeitsstätte, davon 6 km mit dem Rad zum Bahnhof. Die anteilige Pendlerpauschale ergibt bei 220 Bürotagen: (20 × 0,30 € + 12 × 0,38 €) × 220 = 2.323 € pro Jahr. Das Deutschlandticket schlägt 2026 mit rund 696 € im Jahr (12 × 58 €) zu Buche — also deutlich unter der pauschalen Werbungskosten-Summe. In dieser Konstellation ist die Pauschale günstiger und braucht nicht durch tatsächliche ÖPNV-Kosten ersetzt zu werden. Anders sieht es bei Vielfahrer-Konstellationen mit teureren Monatstickets aus, etwa BahnCard-100-Modellen — dort kann der Wechsel auf tatsächliche Kosten attraktiv werden.
Bahnhofsparkplatz und Diebstahl-Risiko: Praktisches Detail abseits der Steuer — bei der Bike+Ride-Lösung steht das Rad oft viele Stunden am Bahnhof. Eine sichere, idealerweise überdachte Abstellanlage spart Reparaturen und Frust. Viele deutsche Großstädte haben in den letzten Jahren Fahrradparkhäuser ausgebaut. Diese Investitionen verlängern die Lebensdauer des Pendel-Rads spürbar, was wiederum die persönliche Wirtschaftlichkeit der Pendel-Lösung verbessert — auch wenn das mit der Pauschale selbst nichts zu tun hat.
Welche Wegstrecke gilt: Hin und zurück oder einfache Entfernung?
Die häufigste Verwechslung in der Praxis: Pendler:innen tragen die Strecke „hin und zurück“ in die Anlage N ein und reklamieren später, das Finanzamt habe ihnen die Hälfte gestrichen. Das ist kein Streit-Fall, sondern korrekte Anwendung des Gesetzes. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG sagt ausdrücklich: einfache Entfernung. Die Pauschale wird pro Arbeitstag einmal angesetzt und gilt für eine Strecke, nicht für Hin- und Rückweg.
Für die Strecke gilt grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke ist nur dann zulässig, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Die Begründung wird im Zweifel vom Finanzamt geprüft. Für Radpendler:innen ist hier ein Punkt wichtig: Die für das Rad genutzte Strecke (oft Radwege oder kleine Nebenstraßen) kann von der reinen Pkw-Route abweichen. Maßgeblich für die Pauschale bleibt aber die kürzeste Straßenverbindung — der Radweg-Umweg lässt sich steuerlich nicht zusätzlich geltend machen.
Faustregel für die Eintragung: Entfernung mit einem Routenplaner ermitteln (kürzeste Pkw-Route), nicht den Tachostand vom Fahrrad nehmen. Bei deutlich abweichender Strecke aus verkehrsgünstigen Gründen die Begründung in den Erläuterungen der Steuererklärung kurz dokumentieren. Im Streitfall ist eine schriftliche Routen-Dokumentation hilfreich.

Was schief gehen kann — typische Fallen bei Radpendlern
In der Beratungspraxis tauchen jedes Jahr dieselben Fehler auf. Die folgenden sechs Stolpersteine treffen Radpendler:innen besonders häufig — sie kosten in vielen Fällen weniger Geld als Nerven, weil sie zu Rückfragen vom Finanzamt führen.
- Doppelte Pauschale für Fahrgemeinschaften: Auch in einer reinen Fahrrad-Fahrgemeinschaft kann jede:r Teilnehmer:in die volle Entfernungspauschale für sich ansetzen. Beim Pkw gilt für Mitfahrende der Höchstbetrag von 4.500 € — das ist bei reiner Radnutzung ohnehin die Obergrenze.
- Belege für „Fahrradkosten“ sammeln: Reparaturrechnungen, Wartung, neue Reifen — all das ist mit der Entfernungspauschale bereits pauschal abgegolten. Zusätzlich absetzen geht in der Regel nicht. Ausnahme: Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg, hier können tatsächliche Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Krankheits- und Urlaubstage einrechnen: Ein häufiger Fehler beim Multiplikator. Die Pauschale gilt nur für Tage, an denen du tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Krankheit, Urlaub, Homeoffice und Dienstreisen werden abgezogen. Realistische Werte liegen bei 210–230 Arbeitstagen pro Jahr.
- Falsche Entfernung: Tachostand statt Routenplaner führt regelmäßig zu Rückfragen. Wer Umwege fährt (z. B. wegen schöner Radwege oder zum Bäcker), kann diese steuerlich nicht ansetzen.
- Homeoffice-Tage doppelt zählen: An Homeoffice-Tagen gibt es die Tagespauschale (6 € pro Tag, max. 1.260 € im Jahr), aber nicht die Entfernungspauschale. Wer beides für denselben Tag ansetzt, riskiert eine Korrektur.
- Erste Tätigkeitsstätte falsch bestimmt: Bei wechselnden Einsatzorten ist die Frage, was die „erste Tätigkeitsstätte“ im Sinne des Steuerrechts ist, oft nicht trivial. Die Definition findet sich in § 9 Abs. 4 EStG. Bei wechselnden Einsatzorten gelten zum Teil andere Regeln (Reisekostenrecht statt Entfernungspauschale).
Was tun bei Rückfrage vom Finanzamt? Rückfragen sind kein Drama — sie sind Routine, gerade bei Werbungskostenangaben, die sich von Vorjahr zu Vorjahr deutlich verändern. Typische Anlässe: deutlich höhere Bürotage als im Vorjahr, neue Tätigkeitsstätte, ungewöhnliche Strecken-Wahl. In den meisten Fällen reicht eine kurze schriftliche Erläuterung mit Routenkarte (Screenshot eines Routenplaners) und einer Liste der Bürotage. Wer einen Lohnsteuerhilfeverein nutzt, bekommt diese Korrespondenz vom Verein übernommen. Wichtig: nicht ignorieren — wer auf Rückfragen nicht reagiert, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt, die in der Regel nachteilig ausfällt.
Steuerklasse und Veranlagungsart: Eine Pendlerpauschale wirkt unabhängig von der Lohnsteuerklasse. Sie wird in der Anlage N geltend gemacht und mindert das zu versteuernde Einkommen über alle Einkunftsarten. Bei Ehepartnern mit gemeinsamer Veranlagung addieren sich die Werbungskosten beider Partner. Bei Verlobten oder Wohngemeinschaften, die getrennt veranlagt werden, machen alle Beteiligten ihre eigene Pauschale geltend. Auch hier ist der Lohnsteuerhilfeverein die einfachste Anlaufstelle für Standardfälle, der Steuerberater für komplexe Konstellationen.
Was hat Regenwetter mit der Steuer zu tun?
Auf den ersten Blick: nichts. Auf den zweiten Blick aber doch — zumindest indirekt. Die Pendlerpauschale gilt nur für Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeit fährst. Wer im Frühjahr und Herbst regelmäßig wegen Regen umsteigt — auf das Auto, oder auf den ÖPNV mit Tageskarte — verändert seine Werbungskostensumme nicht direkt. Die Pauschale bleibt gleich. Anders sieht es nur aus, wenn ÖPNV-Kosten höher liegen als die Pauschale (siehe Abschnitt zur Multimodalität).
Was sich aber sehr wohl verändert, ist die Realität deines Pendelweges. Daten des Deutschen Wetterdienstes zeigen, dass Niederschlagsereignisse in den letzten Jahren häufiger und intensiver geworden sind. Wer das Rad an Regentagen stehen lässt, verliert nicht nur den gesundheitlichen Effekt der Bewegung, sondern oft auch die Routine — und kommt am nächsten trockenen Tag schwerer zurück aufs Rad. Genau deshalb wird die Frage des Wetterschutzes zu einer Frage der Pendel-Konstanz.
Eine durchdachte Regen-Ausrüstung — Regenjacke oben, ein fahrradmontierter Beinregenschutz wie das cocape unten — kann genau die Routinebrüche verhindern, die im Frühjahr und Herbst typischerweise dafür sorgen, dass Räder im Keller bleiben. Steuerlich ist das nicht relevant; in der Routine durchaus. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Morgenroutine echter Radpendler:innen und im Vergleichsartikel zur Fahrrad-Regenjacke.

Fazit: Was Radpendler:innen 2026 mitnehmen sollten
Die wichtigsten Punkte in Kurzform:
- Die Entfernungspauschale gilt verkehrsmittelunabhängig — Radpendler:innen haben denselben Anspruch wie Auto-Pendler:innen.
- 0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km — pro Arbeitstag, pro einfacher Entfernung.
- Höchstbetrag 4.500 € pro Jahr ohne Pkw-Nutzung — bei realistischen Pendelwegen meist ausreichend.
- Werbungskostenpauschbetrag 1.230 € seit 2023 — die Pauschale wirkt sich erst aus, wenn die gesamten Werbungskosten diesen Betrag überschreiten.
- Dienstrad-Modelle und die Pendlerpauschale schließen sich nicht aus — beide Mechaniken laufen parallel.
- Multimodale Wege (Rad + Bahn) werden über die Gesamtentfernung abgerechnet; ÖPNV-Tickets können gesondert geltend gemacht werden, sofern höher.
- Ein einfaches Pendel-Logbuch über das Jahr erspart Stress in der Steuererklärung.
Steuerlich gesehen ist das Fahrrad als Pendel-Verkehrsmittel attraktiv: dieselbe Pauschale wie beim Auto, aber ein Bruchteil der realen Kosten. Was die Pauschale am Ende real auf dem Konto bedeutet, hängt von Grenzsteuersatz und Werbungskostensumme ab — und ist eine Frage, die in eine konkrete Steuerberatung gehört.
Das Wichtigste zum Mitnehmen
Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig: 0,30 € pro Entfernungskilometer bis 20 km, 0,38 € ab dem 21. km. Für Radfahrende gilt das genauso wie für Auto- oder Bahn-Pendler:innen. Wer 20 Werktage im Monat 8 km einfach zur Arbeit fährt, bekommt rund 470 € pro Jahr als Werbungskosten anerkannt — unabhängig von Treibstoffkosten oder Tankquittungen. Wichtig: Die Pauschale gilt nur für die einfache Strecke, nur an tatsächlich gefahrenen Arbeitstagen, und ist mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag (1.230 €) verrechnet — sie wirkt sich also erst aus, wenn die gesamten Werbungskosten darüber liegen.
Die ehrliche 18-Monats-Bilanz zur Auto-Frage steht in Lastenrad oder Zweitwagen?.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
Können Radfahrer:innen die Pendlerpauschale überhaupt absetzen?
Ja. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist die Entfernungspauschale verkehrsmittelunabhängig. Es spielt steuerlich keine Rolle, ob mit Rad, Auto, ÖPNV oder zu Fuß gependelt wird.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Nach aktuellem Stand 0,30 € pro Entfernungs-km bis zum 20. Kilometer, 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Die durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 erhöhten Werte gelten weiter; ob sie nach 2026 fortgeführt werden, ist Gegenstand der politischen Debatte.
Gilt die Pauschale für Hin- und Rückweg oder nur einfache Entfernung?
Nur einfache Entfernung. Die Pauschale wird pro Arbeitstag einmal angesetzt — für eine Strecke, nicht für Hin- und Rückweg.
Was ist der Höchstbetrag bei reiner Fahrradnutzung?
4.500 € pro Jahr. Höhere Beträge sind nach § 9 EStG nur möglich, wenn ein eigener oder zur Nutzung überlassener Pkw verwendet wird.
Kann ich Reparatur- oder Wartungskosten fürs Rad zusätzlich absetzen?
In der Regel nicht. Die Entfernungspauschale deckt sämtliche fahrzeugbezogenen Kosten pauschal ab. Ausnahmen können gelten, wenn das Rad als Arbeitsmittel über die reine Pendelnutzung hinaus eingesetzt wird — das ist ein Einzelfall für die Steuerberatung.
Wie wirkt sich Homeoffice auf die Pauschale aus?
An Homeoffice-Tagen kann die Tagespauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr) angesetzt werden, aber nicht die Entfernungspauschale. Beides für denselben Tag geht nicht.
Lohnt sich die Eintragung auch bei kurzen Pendelwegen?
Ja — auch wenn die Pauschale alleine den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € nicht überschreitet, weiß das Finanzamt ohne Eintragung nicht, ob in Summe mit anderen Werbungskosten der Pauschbetrag überschritten wird.
Brauche ich Belege oder eine Fahrtenbuch-Pflicht?
Nein. Die Entfernungspauschale ist eine Pauschale ohne Belegpflicht. Bei Rückfragen verlangt das Finanzamt aber gelegentlich eine Plausibilitätsprüfung — eine einfache Liste der Bürotage reicht im Regelfall.
Was gilt bei Mischverkehr Bahn + Rad?
Maßgeblich ist die einfache Gesamtentfernung Wohnung–Tätigkeitsstätte. Höhere ÖPNV-Kosten (z. B. Jahresticket) können nach § 9 Abs. 2 EStG zusätzlich geltend gemacht werden, wenn sie die anteilige Pauschale überschreiten.
Können Dienstrad-Leasing und Pendlerpauschale parallel genutzt werden?
Ja. Das Dienstrad-Modell ändert nichts an der Entfernungspauschale; beide Mechaniken laufen unabhängig voneinander. Details in unserem Dienstrad-Guide 2026.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Fachberatung. Alle Bilder und Situationen in diesem Blog wurden durch KI künstlich erzeugt. Diese Inhalte sind keine Steuerberatung. Konkrete Anwendung bitte mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein klären. Stand: April 2026.




